- Buchmacher
- Wettbüro
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Buch|ma|cher 〈m. 3〉 gewerbsmäßiger Wettunternehmer, bes. bei Pferderennen [nach engl. bookmaker]* * *
Buch|ma|cher, der [LÜ von engl. bookmaker]:Vermittler von Wetten bei Pferderennen (Berufsbez.)* * *
Buchmacher,Pferdesport: staatlich konzessionierter, selbstständiger Unternehmer, der in eigenen Wettannahmestellen oder auf der Rennbahn Wetten annimmt. Der erste Buchmacher (englisch bookmaker) arbeitete 1789 in London. In Deutschland war das Buchmachen bis 1922 gesetzlich verboten, seitdem sind die Buchmacher durch das Rennwett- und Lotteriegesetz zu gewerbsmäßiger Ausübung des Wettgeschäftes für Leistungsprüfungen von Pferden für in- und ausländische Rennen zugelassen. Im Gegensatz zum Totalisator gibt der Buchmacher bereits vor dem Rennen bekannt, welche Gewinnquote für den Sieg der einzelnen Pferde ausgezahlt wird. Der Buchmacher kann eigene Quoten oder Totalisatorquoten anbieten. Für jede Wette muss er 162/3 Prozent Rennwettsteuer abführen.Große Bedeutung hat das Buchmachergewerbe heute v. a. in Großbritannien, wo u. a. große Buchmacherkonzerne (Hills, Ladbrokes, Mecca, Corals) Wetten auf alle Sportarten sowie auf gesellschaftliche Ereignisse annehmen.* * *
Buch|ma|cher, der [LÜ von engl. bookmaker]: Vermittler von Wetten bei Pferderennen (Berufsbez.).
Universal-Lexikon. 2012.